Vorsorgeuntersuchungen
Medizinische Früherkennungsmaßnahmen werden gelegentlich auch als Vorsorgeuntersuchung bezeichnet. In Deutschland sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten in den §§ 25 und 26 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch verankert.
Bei abklärungsbedürftigen Befunden und weiteren medizinischen Maßnahmen (Laboruntersuchungen, technischen Untersuchungen, fachärztlichen Überweisungen etc.) wird aus dem Vorsorgefall ein kurativer Fall.
Gesundheits-Check-up
Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat ab 35 Jahren das Recht, sich alle zwei Jahre „auf Herz und Nieren“ prüfen zu lassen. Eine halboffizielle Bezeichnung ist Gesundheits-Check-up.
Eine ärztliche Gesundheits-Check-up-Untersuchung verschafft einen Überblick über die eigene gesundheitliche Situation.
Ziel dieser Vorsorgeuntersuchung ist die Früherkennung von ausgewählten Zivilisationserkrankungen, insbesondere von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus). Bei der Check-up-Untersuchung können die entsprechenden Risikofaktoren für Krankheitsentstehung und bereits eingetretene Erkrankungen im Anfangstadium erkannt werden. Durch frühzeitige Diagnostik und Behandlung können deren Folgeschäden begrenzt werden.
Zur Check-up-Untersuchung gehören neben der Befragung der Patienten nach eventuellen Beschwerden und einer Anamnese auch eine körperliche Untersuchung durch den Arzt, eine Blutdruckmessung, eine Bestimmung von zwei Blutwerten (Gesamtcholesterin und Glukose) und eine Urinuntersuchung auf Blut-, Eiweiß- und Glukoseausscheidung.
Es erfolgt eine entsprechende Besprechung der Untersuchungsergebnisse und eine Beratung über die notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Durch ein ärztliches Aufklärungsgespräch werden die Fragen zu einer gesundheitsförderlichen Lebensweise zwecks Reduzierung von entdeckten Risikofaktoren geklärt und die prophylaktischen Maßnahmen von gesundheitlichen Störungen erörtert, bevor diese zu schweren chronischen Krankheiten führen.
Check-up-Untersuchung wird von den gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre für Frauen und Männer ab dem 35. Lebensjahr bezahlt.
Hautkrebsvorsorgeuntersuchung
Hautkrebs ist die häufigste Krebserkrankung überhaupt. In Deutschland erkranken jährlich rund 195.000 Menschen neu an Hautkrebs (Basalzellkrebs, Stachelzellkrebs und malignes Melanom).
Die entscheidende Rolle für die Entstehung von Hautkrebs spielt die UV-Strahlung der Sonne und von Solarien.
Früh erkannt ist Hautkrebs nahezu 100 Prozent heilbar. Je mehr Personen an der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung (Hautkrebsscreening) teilnehmen, desto mehr bösartige Veränderungen der Haut können früh entdeckt werden.
Im Hautkrebsscreening wird gezielt nach den drei Hautkrebserkrankungen (Basalzellkrebs, Stachelzellkrebs und malignes Melanom) gesucht.
Ziel des Hautkrebsscreenings ist es, die Heilungschancen zu erhöhen, den Hautkrebs schonender behandeln zu können und damit die Lebensqualität zu verbessern sowie die Zahl der Hautkrebserkrankungen zu verringern.
Hautkrebsscreening wird von den gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre für Frauen und Männer ab dem 35. Lebensjahr bezahlt.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e.V. -> www.hautkrebs-screening.de
Krebsvorsorge für Männer
Ab einem Alter von 45 Jahren haben Männer Anspruch auf jährliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Enddarms, der Prostata und der Geschlechtsorgane. Es werden dabei eine gezielte Anamnese, das Abtasten der regionalen Lymphknoten, eine Inspektion und eine Tastuntersuchung der äußeren Geschlechtsorgane, der Prostata und des Enddarms durchgeführt.
Es erfolgt selbstverständlich eine entsprechende Beratung über das Untersuchungsergebnis.
Ab einem Alter von 50 Jahren wird zusätzlich auch ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl durchgeführt.
Ab einem Alter von 55 Jahren erfolgt eine Beratung zur Früherkennung von Darmkrebserkrankungen. Wahlweise werden entweder ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre) oder zwei Darmspiegelungen (im Abstand von zehn Jahren) empfohlen.
Zur Darmkrebsfrüherkennung werden ab dem 55. Geburtstag zwei Darmspiegelungen (genauso im Abstand von zehn Jahren) selbstverständlich auch für Frauen empfohlen!
Jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung der Männer wird von allen gesetzlichen Krankenkassen ab dem 45. Lebensjahr bezahlt.
Hausarztpraxis in Dortmund-Dorstfeld Dr. Eduard Torbin, Wittenerstr. 3 , 44149 Dortmund, Tel: 0231 17 50 60